Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, wenn sie buchführungspflichtig sind. Ein korrekt erstellter Jahresabschluss erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern liefert auch wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Selbstständige und Freiberufler können häufig eine Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Unsere Steuerkanzlei in Augsburg prüft, welche Form für Ihr Unternehmen erforderlich ist. Folgende Unternehmen müssen i.d.R. einen Jahresabschluss erstellen:
• Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG)
• größere Einzelunternehmen
• Personengesellschaften mit kaufmännischer Buchführung






Erstellung des Jahresabschlusses
Wir erstellen den vollständigen Jahresabschluss Ihres Unternehmens auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten. Dazu gehören:
• Erstellung der Bilanz
• Gewinn- und Verlustrechnung
• steuerliche Anpassungen
• Vorbereitung für/ Übermittlung an relevante Behörden
Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen.
Für kleinere Unternehmen und Freiberufler erstellen wir eine Einnahmenüberschussrechnung.
• Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
• steuerliche Gewinnermittlung
• Vorbereitung der Steuererklärung
Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Ein Jahresabschluss bietet Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Unsere Kanzlei prüft unter anderem:
• Abschreibungen
• Rückstellungen
• steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
• Optimierung der Steuerlast
So lassen sich häufig unnötige Steuerbelastungen vermeiden.
Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für mehrere Steuererklärungen. Dazu gehören unter anderem:
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Einkommensteuer
• Umsatzsteuer
Wir erstellen die Unterlagen und übermitteln die Erklärungen an das Finanzamt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von persönlicher Beratung, kompetenter Steuerberatung und individuellen Lösungen.