Jahresabschluss-Erstellung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Bei Frank Dietrich, Ihrem Steuerberater aus Augsburg

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, wenn sie buchführungspflichtig sind. Ein korrekt erstellter Jahresabschluss erfüllt nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern liefert auch wichtige Informationen über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Selbstständige und Freiberufler können häufig eine Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Unsere Steuerkanzlei in Augsburg prüft, welche Form für Ihr Unternehmen erforderlich ist. Folgende Unternehmen müssen i.d.R. einen Jahresabschluss erstellen:

 

• Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder UG)
• größere Einzelunternehmen
• Personengesellschaften mit kaufmännischer Buchführung

Für wen wir Jahresabschlüsse erstellen:

Steuerberatung für Unternehmen
KMU
Steuerberatung für Selbstständige
GmbH und UG
Steuerberatung für Freiberufler
Einzelunternehmen
Steuerberatung für Start-ups
Personengesellschaften
Steuerberatung für Privatpersonen
Selbstständige
Freiberufler
Freiberufler

Unsere Leistungen beim Jahresabschluss

Erstellung des Jahresabschlusses

Wir erstellen den vollständigen Jahresabschluss Ihres Unternehmens auf Basis Ihrer Buchhaltungsdaten. Dazu gehören:

 

• Erstellung der Bilanz
• Gewinn- und Verlustrechnung
• steuerliche Anpassungen
• Vorbereitung für/ Übermittlung an relevante Behörden

Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen.

Erstberatung vereinbaren

Einnahmenüber-
schussrechnung

Für kleinere Unternehmen und Freiberufler erstellen wir eine Einnahmenüberschussrechnung.

 

• Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
• steuerliche Gewinnermittlung
• Vorbereitung der Steuererklärung

 

Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.

Steuerliche
Optimierung

Ein Jahresabschluss bietet Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Unsere Kanzlei prüft unter anderem:

 

• Abschreibungen
• Rückstellungen
• steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
• Optimierung der Steuerlast

 

So lassen sich häufig unnötige Steuerbelastungen vermeiden.

Vorbereitung der
Steuererklärung

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für mehrere Steuererklärungen. Dazu gehören unter anderem:

 

• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Einkommensteuer
• Umsatzsteuer

 

Wir erstellen die Unterlagen und übermitteln die Erklärungen an das Finanzamt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ein Jahresabschluss erstellt werden?

Ein Jahresabschluss wird am Ende eines Geschäftsjahres erstellt. Die Fristen hängen von der Unternehmensform und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Wer darf einen Jahresabschluss erstellen?

Grundsätzlich kann ein Unternehmen den Jahresabschluss selbst erstellen. Viele beauftragen jedoch einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Was beinhaltet ein korrekt erstellter Jahresabschluss?

Ein korrekt erstellter Jahresabschluss bietet mehrere Vorteile:

 

• Erfüllung gesetzlicher Pflichten
• Grundlage für Steuererklärungen
• Transparenz über Gewinn und Vermögen
• wichtige Kennzahlen für Unternehmensentscheidungen
• bessere Vorbereitung auf Betriebsprüfungen

 

Viele Unternehmen nutzen den Jahresabschluss auch zur strategischen Planung. Banken, Leasing-Gesellschaften, etc. nutzen diesen für Kreditentscheidungen. Jahresabschlüsse haben außerdem Einfluss auf SCHUFA Scoring und Creditreform.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und EÜR?

Der Jahresabschluss umfasst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Freiberufler.

Für wen wird die EÜR erstellt?

Eine Einnahmenüberschussrechnung ist möglich für:

 

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmen unterhalb der Buchführungspflicht
  • kleinere Selbstständige

Welche Unterlagen benötigt mein Steuerberater?

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Häufig sind zum Beispiel erforderlich:

 

– Nachweise zu Versicherungen
– Bankunterlagen und Kontoauszüge
– Unterlagen zu Immobilien oder Vermietung

 

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und effizienter kann der Steuerberater arbeiten

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses ab?

  1. Analyse der Buchhaltungsdaten: Wir prüfen Ihre Finanzbuchhaltung und bereiten die notwendigen Daten auf.
  2. Erstellung des Jahresabschlusses: Unsere Steuerkanzlei erstellt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder EÜR.
  3. Steuerliche Auswertung: Wir analysieren das Ergebnis und prüfen mögliche steuerliche Optimierungen.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängen unter anderem vom Umsatz, der Unternehmensform und dem Umfang der Buchhaltung ab.

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