2027 wird die digitale Personalverwaltung für Arbeitgeber endgültig zum Pflichtprogramm. Wer seine lohn- und sozialversicherungsrelevanten Entgeltunterlagen immer noch überwiegend in Papierform verwaltet, muss jetzt handeln, denn Personaldokumente bzw. Personalakten müssen zum Jahreswechsel elektronisch geführt werden. Die Übergangsfristen und Befreiungsmöglichkeiten laufen zum Jahresende 2026 aus. Digitalisieren Sie Ihre Personalverwaltung jetzt, um die notwendigen Prozesse einzurichten. Wir unterstützen Sie dabei und erläutern, welche Unterlagen betroffen sind und was genau digital geführt werden muss.
Dokumente in Sekunden finden, statt lange suchen zu müssen
Zugriff jederzeit – weniger Papierkram, schnellere HR-Prozesse
Rechtssicher speichern & gesetzliche Pflichten ab 2027 einhalten
Mit dem richtigen Partner und den passenden Prozessen
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Ihre Entgeltunterlagen zu digitalisieren! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von persönlicher Beratung, kompetenter Steuerberatung und individuellen Lösungen.
Arbeitgeber müssen bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch führen.
Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und die Entgeltabrechnung relevant sind. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich u.a. aus der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).
Da Ende 2026 die Übergangsfristen auslaufen, muss ab 2027 die elektronische Führung entsprechender Unterlagen fest im Personalprozess etabliert sein.
Die digitale Personalakte erleichtert den Arbeitsalltag erheblich.
Wenn Sie als Arbeitgeber noch mit Papierakten arbeiten, sollten Sie nicht nur prüfen, ob Ihre Entgeltunterlagen und Personalprozesse bereits so organisiert sind, dass sie die gesetzlichen Anforderungen ab 2027 zuverlässig und effizient erfüllen können. Insbesondere sollten Sie prüfen:
Eine frühzeitige Umstellung bietet allen Parteien die Möglichkeit, die Prozesse Schritt für Schritt zu optimieren.

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